GSXR-OPA
Kleingixxer
Themenstarter
Jetzt mach ich erst mal eine einfache Vorablackierung, quasi aus der Hüfte geschossen. Wenn dann alles tüv ist, kommt die richtige Lackierung mit entsprechenden Aufklebern, die gerade noch in Arbeit sind. Ich will nicht zu viel verraten aber ich bin ein grosser Fan der MotoGP und eines speziellen Fahrers..........65
Hier habe ich die Blinker her, sind aber noch nicht in der Website eingepflegt.....http://www.parts4motorcycles.de/
Habe da noch was gefunden:
Rücklicht, Bremslicht, Standlicht und Rückstrahler. (§§ 49a -54 StVZo // 93/92 EWG)
Es sind max. zwei Rücklichter / Bremslichter zulässig. Sie müssen eine E-Kennzeichnung haben. Neuerdings gibt es Blinker, zB. von Kellermann® die integrierte Rücklichter haben. werden diese angebaut, muß das originale Rücklicht entfernt werden.
Auch für das Standlicht dürfen max. zwei Leuchten angebracht sein. Hat man also extra Standleuchten, zB. in den Zusatzscheinwerfewrn oder in den Blinkern, dann muß das originale Standlicht abgeklemmt werden.
Bei Rückstrahlern/ Reflektoren ist es auch wieder notwendig das eine E-Kennzeichnug vorhanden ist. Wenigstens ein Rückstrahler/ Reflektor ist vorgeschrieben.
Hier habe ich die Blinker her, sind aber noch nicht in der Website eingepflegt.....http://www.parts4motorcycles.de/
Habe da noch was gefunden:
Rücklicht, Bremslicht, Standlicht und Rückstrahler. (§§ 49a -54 StVZo // 93/92 EWG)
Es sind max. zwei Rücklichter / Bremslichter zulässig. Sie müssen eine E-Kennzeichnung haben. Neuerdings gibt es Blinker, zB. von Kellermann® die integrierte Rücklichter haben. werden diese angebaut, muß das originale Rücklicht entfernt werden.
Auch für das Standlicht dürfen max. zwei Leuchten angebracht sein. Hat man also extra Standleuchten, zB. in den Zusatzscheinwerfewrn oder in den Blinkern, dann muß das originale Standlicht abgeklemmt werden.
Bei Rückstrahlern/ Reflektoren ist es auch wieder notwendig das eine E-Kennzeichnug vorhanden ist. Wenigstens ein Rückstrahler/ Reflektor ist vorgeschrieben.