Doom3
Racegixxer
guter Punkt. Ob die Katze unter Wildschaden versichert ist, lässt sich leicht selbst rausfinden. Ein Blick in den AKB (Allegemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) und du bist schlauer. Solltest du wirklich nur "Haarwild im Sinne des Bundesjagtgesetzes" versichert haben, würde Dir hier dann nur die Vollkasko weiterhelfen. Die meisten Tarife beinhalten mittlerweilke den Zusammenstoß mit Tieren aller Art, also auch mit der gemeinen Landkrake
Meist liest du dann das hier:
_____
Zusammenstoß mit Tieren
A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Beim Basis-Tarif für Pkw ist nur der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz (z. B. Reh, Wildschwein) versichert.
____
Zur Mitversicherung der Teile liest du dann das hier:
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
A.2.1.4 Ohne Beitragszuschlag mitversichert sind
– bei Pkw bis zur Höhe des Neuwerts
– bei Nicht-Pkw bis zu einem Neuwert von insgesamt 5.000 €
folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug fest eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Übersteigt
der Neuwert dieser Teile bei Nicht-Pkw den nach Satz 1 versicherten Neuwert, so ist der entsprechende Mehrwert gegen Beitragszuschlag
versicherbar. Leistungsgrenze ist in allen Fällen der versicherte Neuwertam Tag des Schadens.
Grüße
Wolle
P. S. Für alle anderen gleich mal ein Check, wie gut ihr versichert seid. Ich fahre übrigens auch bei meinen alten Pkw's schon immer mit Teilkasko, weil ich keine Lust habe, Diebstahl, Wildschäden etc. komplett selber zu zahlen...
Meist liest du dann das hier:
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Zusammenstoß mit Tieren
A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Beim Basis-Tarif für Pkw ist nur der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz (z. B. Reh, Wildschwein) versichert.
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Zur Mitversicherung der Teile liest du dann das hier:
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
A.2.1.4 Ohne Beitragszuschlag mitversichert sind
– bei Pkw bis zur Höhe des Neuwerts
– bei Nicht-Pkw bis zu einem Neuwert von insgesamt 5.000 €
folgende Teile, soweit sie im Fahrzeug fest eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Übersteigt
der Neuwert dieser Teile bei Nicht-Pkw den nach Satz 1 versicherten Neuwert, so ist der entsprechende Mehrwert gegen Beitragszuschlag
versicherbar. Leistungsgrenze ist in allen Fällen der versicherte Neuwertam Tag des Schadens.
Grüße
Wolle
P. S. Für alle anderen gleich mal ein Check, wie gut ihr versichert seid. Ich fahre übrigens auch bei meinen alten Pkw's schon immer mit Teilkasko, weil ich keine Lust habe, Diebstahl, Wildschäden etc. komplett selber zu zahlen...
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sehr geilNinja Katze mit´m Feuerzeug ;o)
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