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Gixxer
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ist die maximale Höhe der Werbungskosten nach der Pendlerpauschale grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Die Beschränkung gilt insbesondere bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, nicht jedoch für Arbeitnehmer, die mit dem eigenen Pkw zur Arbeit fahren.