Keine Angst, Freaks
Sehr geehrter Herr .....,
der im Gutachten angegeben Wert bezieht sich auf die bauartbedingte Höchstgeschwindikeit gemäß der EG-Richtlinie 95/1. Hierbei werden eine Menge Anforderungen an die Prüfung gestellt. Einen Auszug daraus finden sie unten stehend. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit kann z.B. durch folgende Bedingungen nach oben abweichen:
> Leicher Fahrer
> Gefälle
> Rückenwind
> Windschatten
> abweichende Sitzposition zur 95/1 insbesondere "Rennhaltung" auf Sportmotorrädern. Dies führt zu einer signifikanten Änderung des Luftwiderstandes und kann somit zu erheblichen Abweichungen der erzielten Endgeschwindigkeit führen.
Auch bezieht sich die alpha Technik Umrüstung auf den serienmäßigen Rüstzustand des Fahrzeuges. Die Leistung kann nach oben durch die Verwendung von z.B. Sportluftfiltern und Sportauspuffanlagen abweichen. Daraus resultiert ebenfalls eine höhere bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Der Tacho eines Fahrzeuges zählt nie als gültiges Meßinstrument für die Ermittlung der Geschwindigkeit. Erstens eilen Tachos teilweise erheblich vor und zählen zweitens nicht zu kalibrierten, geschweide denn geeichten Meßinstrumenten.
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Auszug Meßbedingungen 95/1/EG:
Die Masse des Fahrers muß 75 kg +/- 5 kg, seine Größe 1,75 m +/- 0,05 m betragen. Bei Kleinkrafträdern betragen die Toleranzen jedoch nur +/- 2 kg bzw. +/- 0,02 m.
Der Fahrer muß mit einer ihm passenden Kombination oder gleichwertiger Kleidung bekleidet sein. Er muß auf dem für den Fahrer vorgesehenen Sitz sitzen, die Füße auf den Pedalen oder Fußstützen und die Arme in normaler ausgestreckter Haltung haben. Bei Fahrzeugen, die mit sitzendem Fahrer eine Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 120 km/h erreichen, muß der Fahrer die Ausrüstung haben und sich in der Haltung befinden, die vom Fahrzeughersteller empfohlen werden. Diese Haltung muss es dem Fahrer jedoch gestatten, das Fahrzeug während der gesamten Prüffahrt ständig unter Kontrolle zu halten. Die Haltung des Fahrers darf sich während der gesamten Prüfdauer nicht verändern
Fahrbahn:
darf in Längsrichtung keine größere Steigung als 1% und keine größere Schrägneigung als 3% aufweisen. Die Höhenunterschiede zwischen zwei beliebigen Punkten der Prüfbahn dürfen nicht größer als 1 m sein. Die Länge L der Meßbahn ist in Abhängigkeit von der Genauigkeit der zur Bestimmung der Zeit t für das Durchfahren der Meßstrecke angewandten Methode zu wählen, damit der Wert der tatsächlichen Geschwindigkeit mit einer Genauigkeit von +/- 1% bestimmt werden kann. Werden die Meßgeräte manuell bedient, so darf die Länge L der Meßbahn nicht geringer als 500 m sein. Wurde für die Meßbahn der Typ 2 gewählt, so müssen zur Bestimmung der Zeit t elektronische Meßgeräte benutzt werden.
ATMOSPHÄRISCHE BEDINGUNGEN
Luftdruck: 97 kPa +/- 6 kPa.
Temperatur: zwischen 278 und 308 K.
Relative Luftfeuchtigkeit: 30 bis 90%.
Maximale Windgeschwindigkeit: 3 m/s.
Kraftstoff und Schmiermittel müssen den Empfehlungen des Herstellers entsprechen. Um den Einfluß von Steigung/ Gefälle und Windgeschwindigkeit zu kompensieren, ist die Meßstrecke in beiden Richtungen zu durchfahren. Anschließend ist eine Mittelwertbildung der gemessenen Geschwindigkeiten durchzuführen.
Wie Sie sehen ist es nicht möglich "mal schnell" die Überprüfung der bauartbedingeten Höchstgeschwindigkeit durchzuführen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.Ing. Günter Haasl
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Hatte ein paar Probleme mit den Grünen weil meine schneller als die eingetragenen 149km/h läuft und die mich deswegen anzeigen wollten