sirene
Kleingixxer
@Wally0 Ja da gebe ich dir recht. Eigentlich ist die Mängelkarte dazu da, wenn ein Mangel festgestellt wurde, demjenigen die Chance zu geben den Mangel zu beseitigen ohne dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Das wird erst getan nachdem die Frist verstrichen ist.
Hier in Niedersachsen hält sich der Einsatz der Mängelkarte eh in Grenzen.
Die Vorgehensweise in diesem Fall hier verstehe ich auch nicht ganz. Wie so oft, es gibt solche und solche.
Allerdings ist das subjektive Empfinden eines Beamten auch oftmals ausschlaggebend für weitere Maßnahmen, egal ob Straftaten oder Owis. Natürlich sollten sich dann im weiteren Verlauf Tatsachen ergeben, die den Anfangsverdacht erhärten.
Und zum Thema Vorschriften, die sind dazu da um eingehalten zu werden. Und wenn man die überschreitet dann halt nicht erwischen lassen. Die meisten wissen was sie falsch gemacht haben.
Ich gebe Wally0 recht, dass mans nicht übertreiben muss. Deutschland ist ja bekannt für die vorhandene Regelungswut von allem Möglichen.
Hier in Niedersachsen hält sich der Einsatz der Mängelkarte eh in Grenzen.
Die Vorgehensweise in diesem Fall hier verstehe ich auch nicht ganz. Wie so oft, es gibt solche und solche.
Allerdings ist das subjektive Empfinden eines Beamten auch oftmals ausschlaggebend für weitere Maßnahmen, egal ob Straftaten oder Owis. Natürlich sollten sich dann im weiteren Verlauf Tatsachen ergeben, die den Anfangsverdacht erhärten.
Und zum Thema Vorschriften, die sind dazu da um eingehalten zu werden. Und wenn man die überschreitet dann halt nicht erwischen lassen. Die meisten wissen was sie falsch gemacht haben.
Ich gebe Wally0 recht, dass mans nicht übertreiben muss. Deutschland ist ja bekannt für die vorhandene Regelungswut von allem Möglichen.