Wobo21
Gixxer
Hier mal ein aktuelles Zitat aus dem Fireblade Forum
Hab letztens mit meinem Kumpel geredet, er is gerade in der Ausbildung zum Polizist und hat mit seinem Lehrer/Ausbilder darüber gesprochen.
Dabei raus kam:
1: Wenn man Glück hat, lassen es die freundlichen grünen mit nem Mängelbericht gut sein und man kommt mit zwei blauen Augen davon!
2: Das "normale" Bußgeld. 3 Punkte und 75 € Geldstrafe. Das hat man ja schon öfters gelesen. Das immer in Verbindung mit nem Mängelbericht, man darf aber weiterfahren
3: Jetzt wirds extrem. Das Motorrad kann auch stillgelegt werden. Strafe ist dann im Bereich der oben genannten 3 Punkte und 75€ bzw. in verbindung mit einem aufgelegten Geräuschpegelgutachten. So kann man auf bis zu 2000 € kommen.
Problem ist, dass alles im Ermessungsspielraum des Polizisten liegt. Die haben da ziemlich freie Hand.
Ich hab daraus gelernt: Lieber leiser fahren, so fällt man nicht ganz so auf und kann evtl auch ein bisschen schneller fahren, ohne immer gleich mit dem Freund und Helfer zusammenzustoßen!
Und noch eins
Oh oh oh!
#
Dann sag ich mal was Tatsache ist. Denn seit 2007 gibt es diese Regelung nicht mehr....scheint aber daran zu liegen, dass viele ältere damals angehalten wurden bzw. von bekannten das gehört haben. Tatsache ist:
"Der Versicherungsschutz wird bei einem lauten Auspuff nicht wegfallen, da sich der versicherte Fahrzeugtyp nicht ändert. Das ist ein Ammenmärchen.
Das Erlöschen der BE war zu StVZO- Zeiten 50 € + 3 Punkte. Dabei wurde die Zulassung ungültig wurde und das Fahrzeug deswegen stillgelegt.
Seit die FZV aktuell ist, ist der §19 StVZO nicht mehr Bußgeld bewährt und die Zulassung wird auch nicht mehr ungültig.
Seit der FZV stellt das "alte erlöschen BE" eine OWI nach §30 StVZO da und kostet sage und schreibe 25 €. TBNR 330000-330006. Mit einer Gefährdung für den Straßenverkehr 50 € + 3 Punkte. TBNR 330600 - 330606.
Da es sich um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug handelt, liegt nur eine OWi wegen Verstoßes gegen § 23 StVO vor = 25 €. Der Versicherungsvertrag wird dadurch aber nicht berührt, daher kein Verstoß gegen §§ 1, 6 PflichtVersG.
Seit Abschaffung des §18 StVZO erlischt die BE nicht mehr!"
Und dabei ist noch zu sagen, dass es egal ist ob ABE, db eater rausgenommen usw.
PS: Weiterfahrt geht also auch ohne DB eater und festhalten dürfen sie dich nur wenn Du z.b. ein Verkehrsgefährdung bist. Durch Sklicks drauf z.b.
Tut mir ja leid für die Besserwisser aber DAS ist Stand der Dinge (29.04.2009)
Hab letztens mit meinem Kumpel geredet, er is gerade in der Ausbildung zum Polizist und hat mit seinem Lehrer/Ausbilder darüber gesprochen.
Dabei raus kam:
1: Wenn man Glück hat, lassen es die freundlichen grünen mit nem Mängelbericht gut sein und man kommt mit zwei blauen Augen davon!
2: Das "normale" Bußgeld. 3 Punkte und 75 € Geldstrafe. Das hat man ja schon öfters gelesen. Das immer in Verbindung mit nem Mängelbericht, man darf aber weiterfahren
3: Jetzt wirds extrem. Das Motorrad kann auch stillgelegt werden. Strafe ist dann im Bereich der oben genannten 3 Punkte und 75€ bzw. in verbindung mit einem aufgelegten Geräuschpegelgutachten. So kann man auf bis zu 2000 € kommen.
Problem ist, dass alles im Ermessungsspielraum des Polizisten liegt. Die haben da ziemlich freie Hand.
Ich hab daraus gelernt: Lieber leiser fahren, so fällt man nicht ganz so auf und kann evtl auch ein bisschen schneller fahren, ohne immer gleich mit dem Freund und Helfer zusammenzustoßen!
Und noch eins
Oh oh oh!
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Dann sag ich mal was Tatsache ist. Denn seit 2007 gibt es diese Regelung nicht mehr....scheint aber daran zu liegen, dass viele ältere damals angehalten wurden bzw. von bekannten das gehört haben. Tatsache ist:
"Der Versicherungsschutz wird bei einem lauten Auspuff nicht wegfallen, da sich der versicherte Fahrzeugtyp nicht ändert. Das ist ein Ammenmärchen.
Das Erlöschen der BE war zu StVZO- Zeiten 50 € + 3 Punkte. Dabei wurde die Zulassung ungültig wurde und das Fahrzeug deswegen stillgelegt.
Seit die FZV aktuell ist, ist der §19 StVZO nicht mehr Bußgeld bewährt und die Zulassung wird auch nicht mehr ungültig.
Seit der FZV stellt das "alte erlöschen BE" eine OWI nach §30 StVZO da und kostet sage und schreibe 25 €. TBNR 330000-330006. Mit einer Gefährdung für den Straßenverkehr 50 € + 3 Punkte. TBNR 330600 - 330606.
Da es sich um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug handelt, liegt nur eine OWi wegen Verstoßes gegen § 23 StVO vor = 25 €. Der Versicherungsvertrag wird dadurch aber nicht berührt, daher kein Verstoß gegen §§ 1, 6 PflichtVersG.
Seit Abschaffung des §18 StVZO erlischt die BE nicht mehr!"
Und dabei ist noch zu sagen, dass es egal ist ob ABE, db eater rausgenommen usw.
PS: Weiterfahrt geht also auch ohne DB eater und festhalten dürfen sie dich nur wenn Du z.b. ein Verkehrsgefährdung bist. Durch Sklicks drauf z.b.
Tut mir ja leid für die Besserwisser aber DAS ist Stand der Dinge (29.04.2009)
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