Katze im Sack

Diskutiere Katze im Sack im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Ähem ich glaub ich spinn, was für einen Anwalt hast du besucht? Einen Strafverteidiger? Was der da quatscht hört sich nach Strafrecht an... Wieso...
David

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Supergixxer
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Ähem ich glaub ich spinn, was für einen Anwalt hast du besucht? Einen Strafverteidiger? Was der da quatscht hört sich nach Strafrecht an... Wieso musst du dem Händler einen Vorsatz nachweisen? Zivilrechtlich hat das doch überhaupt keine Relevanz... Die im Vertrag definierte Leistung (im Falle eines Unfallfahrzeugs) wurde nicht erbracht, Nachbesserung nicht möglich -> es liegt in deiner Hand ob du einer Wertminderung und Teilrückzahlung zustimmst oder komplett vom Kauf zurücktrittst....

5 Minuten googeln: http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html
Der Rücktritt hängt nicht davon ab, ob die vom Rücktritt betroffene Vertragspartei die Leistungsstörung zu vertreten hat (ob sie ein Verschulden trifft). So kann beispielsweise der Käufer einer Sache im Falle eines nicht zu behebenden Mangels auch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Händler für den Mangel nicht verantwortlich ist
http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/kaufvertrag_ruecktritt.php

Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Der Käufer muss also vom Verkäufer Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) verlangen. Wichtig ist, dass die dem Verkäufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung "angemessen" ist. Die Angemessenheit der Frist hängt u.a. vom Kaufgegenstand und von den Umständen des Einzelfalls ab. Welche Frist im Streitfall angemessen ist, muss letztlich der Richter entscheiden, wobei er vorrangig die Interessen des Käufers zu berücksichtigen hat.
Also lass dir keinen Scheiß einreden und geh zu einem richtigen Anwalt...

und hier nochmal richtig "offiziell":

http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Also: Druck dir den Scheiß aus, zusammen mit folgendem wisch:

hiermit trete ich XY - unter Berufung auf, § 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung - vom am xy abgeschlossenen Kaufvertrag über den Gegenstand XY zum Preis von XY zurück, da trotz Möglichkeit zur Behebung mehrerer Mängel die Nachbesserung fehlgeschlagen ist und der Verdacht nahe liegt, dass bei dem Fahrzeug noch weitere, dem Käufer beim Kauf nicht bekannte Mängel existieren.

Unterschreiben, eingeschrieben hinschicken od. persönlich abgeben, dankeschön...

wenn er sich dann immer noch wehrt, kommentarlos gehen, und eine Zivilklage in absprache mit einem (anderen) Anwalt einreichen (ohne das dem Händler anzukündigen). Wenn die dann wieder von "keiner Chance" sprechen kannste deinem Rechtsanwalt ja ausrichten, dass du Rechtsschutz versichert bist und du dass unbedingt einen Richter entscheiden lassen willst.
 
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Ralph

Ralph

Racegixxer
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was italienisches
Was haben wir denn hier überhaupt für bewiesene Mängel worauf man einen Rücktritt vom Kaufvertrag belegen kann?

Reifen sind von 2002, na und?
geflickt, okay, müssen jetzt vom Händler wegen versteckten Mangel gewechselt werden
schwarzes Heck, oha, kein Mangel, da offensichtlich
gerissene Kette, ist nen Verschleißteil ohne Garantie
Lenkungsdämpfer muss wieder dran, also Nachbesserung

ja, und noch nen Suzukihändler, der behauptet, dass das Motorrad gestürzt sei. Kann aber auch umgefallen sein. Wo ist da der Grund für eine Wandlung bzw. einen Rücktritt vom Kaufvertrag?

Worauf soll sich ein Anwalt beziehen?
 
Beaster

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Racegixxer
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@ Ralph die felgen von der Bandit nicht vergessen die dran sein sollen, was mich halt stutzig macht das er mit den felgen und vorallem 10jahre alten reifen frisch tüv bekommen hat beim händler
 
David

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Supergixxer
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Was haben wir denn hier überhaupt für bewiesene Mängel worauf man einen Rücktritt vom Kaufvertrag belegen kann?

Reifen sind von 2002, na und?
geflickt, okay, müssen jetzt vom Händler wegen versteckten Mangel gewechselt werden
schwarzes Heck, oha, kein Mangel, da offensichtlich
gerissene Kette, ist nen Verschleißteil ohne Garantie
Lenkungsdämpfer muss wieder dran, also Nachbesserung

ja, und noch nen Suzukihändler, der behauptet, dass das Motorrad gestürzt sei. Kann aber auch umgefallen sein. Wo ist da der Grund für eine Wandlung bzw. einen Rücktritt vom Kaufvertrag?

Worauf soll sich ein Anwalt beziehen?
Also wenn die Info/Aussage von x16 stimmt dann:
Reifen sind von 2002, na und? richtig
geflickt, okay, müssen jetzt vom Händler wegen versteckten Mangel gewechselt werden Chance wurde gewährt, wurde nicht durchgeführt. hat ja immer noch banditreifen dran, wenn man zurückblättert zum foto der anzeige/kaufvertrag, steht davon nichts aufgeführt
schwarzes Heck, oha, kein Mangel, da offensichtlich Mangel wenn Unfallfahrzeug, das kann nur ein Gutachten klären
gerissene Kette, ist nen Verschleißteil ohne Garantie Garantie interessiert nicht, Gewährleistung regelt. Und überhaupt bin ich der Ansicht, dass dieser Mangel bei einer Inspektion auffallen hätte müssen, die ja angeblich durchgeführt wurde
Lenkungsdämpfer muss wieder dran, also Nachbesserung Chance wurde gegeben, Chance wurde vergeben
 
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x16_

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Also wenn die Info/Aussage von x16 stimmt dann:
Reifen sind von 2002, na und? richtig
geflickt, okay, müssen jetzt vom Händler wegen versteckten Mangel gewechselt werden Chance wurde gewährt, wurde nicht durchgeführt. hat ja immer noch banditreifen dran, wenn man zurückblättert zum foto der anzeige/kaufvertrag, steht davon nichts aufgeführt
schwarzes Heck, oha, kein Mangel, da offensichtlich Mangel wenn Unfallfahrzeug, das kann nur ein Gutachten klären
gerissene Kette, ist nen Verschleißteil ohne Garantie Garantie interessiert nicht, Gewährleistung regelt. Und überhaupt bin ich der Ansicht, dass dieser Mangel bei einer Inspektion auffallen hätte müssen, die ja angeblich durchgeführt wurde
Lenkungsdämpfer muss wieder dran, also Nachbesserung Chance wurde gegeben, Chance wurde vergeben
Und warum ich das Ding zur Nachbesserung gegeben habe:

Das hat mir eine Anwältin gesagt und zweimal unterschiedliche Anwälte beim ADAC. Bei allen habe ich gefragt ob ich die Maschine zurück geben kann. Alle mit einem klaren "NEIN". Von daher hatte ich nur die Möglichkeit des Nachbesserns.

Von daher sieht es aus, dass mich der Händler verarscht hat und die Anwälte wohl nicht kompetent genug waren.

Was mir jetzt bleibt:

1. Wieder zur Nachbesserung geben und hoffen das alles in Ordnung ist.
2. Den Rahmen und die Schwinge vermessen lassen und wenn das nichts bringt habe ich selber Pech gehabt. Teures Lehrgeld!
 
David

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Supergixxer
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Zur anfänglichen Nachbesserung sag ich auch nix...

was mich stutzig macht ist
es bringt nichts wenn es sich heraus stellt das diese Maschine ein Unfallfahrzeug ist. Dann müsste ich ihm nachweisen, dass er es gewusst hat und das kann ich nicht. Ich hätte es mir schriftlich absichern müssen.
denn. das. stimmt. einfach. nicht.

wenn der händler es nicht gewusst hat, steht es ihm frei, sich im anschluss seinerseits am vorbesitzer schadlos zu halten (sofern es die rahmenbedingungen des jeweiligen rechtsgeschäfts erlauben)

ich an deiner stelle würde wie gesagt unter berufung auf die gewährte möglichkeit der nachbesserung ohne anwalt hingehen und vom vertrag zurücktreten. egal ob das "rechtlich" möglich ist. vieleicht reicht das ja schon (wenn du das schön offiziell formuliert dort abgibst und dich nicht auf eine weitere nachbesserung einlässt -> begründung dafür liefert die kette. du stellst sie zur nachbesserung hin, es wurde angeblich ein service nicht gemacht, du holst das ding ab und genau da reißt die kette. ja ne, verschleiß hin oder her, das hätte auffallen müssen)
Was mir jetzt bleibt:

1. Wieder zur Nachbesserung geben und hoffen das alles in Ordnung ist.
2. Den Rahmen und die Schwinge vermessen lassen und wenn das nichts bringt habe ich selber Pech gehabt. Teures Lehrgeld!
auch das stimmt nicht. du kannst vom vertrag zurücktreten. immer. es liegt dann beim händler, ob er das zulässt, oder ob er es auf ein gerichtliches verfahren ankommen lässt. und diesen weg würde ich parallel dann unbedingt gehen, egal wie gering irgendwer deine chancen einschätzt. im besten fall wird doch zu deinen gunsten entschieden und im schlechtesten fall hast du dem händler zeit und nerven abgeknöpft. verfahrenskosten sind ja vernachlässigbar dank rechtsschutz (hast du, oder?)
 
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Carbonfreak

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Großgixxer
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Es gibt hier im Forum einen User Namens "Sam", bitte ihn doch mal darum, sich deinen Fall anzusehen ;)
Ich bin mir sicher, wenn hier jemand mit den Gesetzen betraut ist und was Sachdienliches beitragen kann, dann ER!
 
Beaster

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Racegixxer
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@Carbonfreak Sam hab eich hier shcon sehr lange nicht mehr online gesehn ich weiß gar nicht ob er hier noch aktiv ist
 
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x16_

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Zur anfänglichen Nachbesserung sag ich auch nix...

was mich stutzig macht ist


denn. das. stimmt. einfach. nicht.

wenn der händler es nicht gewusst hat, steht es ihm frei, sich im anschluss seinerseits am vorbesitzer schadlos zu halten (sofern es die rahmenbedingungen des jeweiligen rechtsgeschäfts erlauben)

ich an deiner stelle würde wie gesagt unter berufung auf die gewährte möglichkeit der nachbesserung ohne anwalt hingehen und vom vertrag zurücktreten. egal ob das "rechtlich" möglich ist. vieleicht reicht das ja schon (wenn du das schön offiziell formuliert dort abgibst und dich nicht auf eine weitere nachbesserung einlässt -> begründung dafür liefert die kette. du stellst sie zur nachbesserung hin, es wurde angeblich ein service nicht gemacht, du holst das ding ab und genau da reißt die kette. ja ne, verschleiß hin oder her, das hätte auffallen müssen)

auch das stimmt nicht. du kannst vom vertrag zurücktreten. immer. es liegt dann beim händler, ob er das zulässt, oder ob er es auf ein gerichtliches verfahren ankommen lässt. und diesen weg würde ich parallel dann unbedingt gehen, egal wie gering irgendwer deine chancen einschätzt. im besten fall wird doch zu deinen gunsten entschieden und im schlechtesten fall hast du dem händler zeit und nerven abgeknöpft. verfahrenskosten sind ja vernachlässigbar dank rechtsschutz (hast du, oder?)
Danke, du machst noch ein wenig Hoffnung!
 
040kleriker

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also ein Gutachter findet sehr leicht raus ob das ding mal nen bumms hatte, es sei denn es wurde alles an spuren beseitigt.
Jedoch sind alleine die Banditfelgen en Grund kein Tüv zu bekommen, da diese nicht eigetragen wurden, oder irre ich mich da?
Haben die auch 5,5zoll drauf?
 
b4db0y

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also schon alleine damit weiterzufahren wäre für mich nicht drin. denn man hat immer im hintrerkopf das was passieren könnte mit dem hobel. nee also das du da so recht locker mit umgehst hmm respekt... wenn ich das rausbekommen hätte das der mich verarscht hat, dann wäre ich sofort hin hätte ihm das gesagt und versucht gleich vom kaufvertrag zurückzurtreten. wahrscheinlich wäre er nicht darauf eringegangen, dann wäre mein nächster schritt anzeige wegen versuchter täuschung. und dies ist unumstritten... auch wenn er sagt er weiß nichts von einem unfall, jedoch weiß er was an diesem hobel verbaut wurde. und solange du rechtsschutz hast wäre es mir ehrlichgesagt scheißegal was es für ein aufwanbd ist und ob ich fast keine chance habe das zu gewinnen. ich würde es trotzdem versuchen, weil ich ein dicken hals bekomme wenn gutgläubige menschen verarscht werden.
was machst du wenn du dich legst mit dem bike durch techniische mängel und dir sämtlich knochen brichst oder schlimmeres passiert?! also nimm deine eier in die hand und zeig den händler an.
 
Koelschbloot

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Auch wenn ich mich wiederhole, was aber scheinbar noch nicht beim TE angekommen ist: Alleine Aufgrund der Banditfelgen hat das Teil keine Betriebserlaubnis mehr, dementsprechend dürfte es garnicht mehr bewegt werden - dazu kommt noch, dass es laut dem TE wohl zuviel Leistung hat ( oder umgeritzelt ist und deswegen Tacho 290 läuft?).

Mal von den Sachen wie möglicher Unfall abgesehen. Wenn das Ding vertragsbedingt nicht als Unfallmopped deklariert ist und ein Gutachter feststellt, dass die Kiste einen Klatscher hatte, ist der Vertrag auch nach Jahren noch anfechtbar. Als Bastlermopped wirst Du es ja wohl nicht gekauft haben!?!

Und da soll eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht machbar sein? Klar, dass der Verkäufer sich da erstmal dummstellt - schließlich müsste er auf die Kohle verzichten. Eine Rückabwicklung eines Kaufvertrages läuft bei Gebrauchten Kisten zu 95% per Gerichtsentscheid, da sich beide Parteien im Recht sehen. Ich bin selber für einen großen Automobilimporteur tätig und weiss wie die Händler ticken.

Bei Neufahrzeugen die so mangelbehaftet sind, dass eine Abstellung im Kundensinne nicht realisierbar ist und eine Gerichtsverhandlung wohl zu ungunsten des Verkäufers gehen würde greifen die Importeure (Im vorliegenden Fall Kawasaki) ihren Händlern bei der Rückabwicklung finanziell unter die Arme, aber nicht bei Gebrauchten, da die Verantwortung hier alleine beim Händler (als rechtlich und wirtschaftlich eigenständiges Unternehmen) liegt.

Wenn Du das Ding wirklich loswerden willst, gebe ich Dir gerne 2 Anwaltsadressen, beide auf diese Richtung spezialisiert. Das sind aber keine ADAC Anwälte und ich denke nicht, dass die günstig sind - aber eine Beratung sollte da drin sein.

Sonst ist hier alles gesagt und ich bin raus.
 
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Doom3

Doom3

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ja das ist doch mal mega nett - ich würde zugreifen. Es ist wie überall im Leben. man braucht PROFIS

Übrigens, auch als ADAC Mitglied muss man nicht einen ADAC Anwalt beauftragen - die werden halt nur vom ADAC promotet...

Meine Entscheidung wäre nun klar.

Nach deutschem Recht herrscht freie Anwaltswahl ! :D

popcorn
 
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flo1511

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äääh nö, der herr wollte bilder von der karre hochbeamen , und sein schmuckstück zum susi händler bringen
 
H

Hayabusa

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Hayabusa
Wow, 11 Seiten gelesen und ich könnte in meinen Teller kotzen :doublepu:
Egal, ich musste durch, jetzt ihr auch :D

@TE
nach den ersten paar Seiten ist man sehr gewollt dir zu helfen, aber nach deinen Beiträgen zu urteilen hast du echt neben dem Baum gepennt :wallbash:

1. Kaufst du ne überteuerte und zudem schrottreife Maschine, ohne dich vorher über die Materie ausgiebig informiert zu haben. Das ist dein erster Fehler gewesen und wenn du im Mindestalter von 18 Jahren so blauäugig bist, dann wird es nicht deine letzte negative Erfahrung sein, wo dich jmd. beschissen hat. Hoffentlich war es die erste und letzte Sache, bei der du so naiv gewesen bist.

2. Nach dem das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, benötigst du natürlich Hilfe. Ist auch kein Problem, da die User hier erfahrungsgemäß immer gerne bereit sind zu helfen, selbst wenn nichts mehr gehen sollte. Nur beim nächsten Mal tue dir den Gefallen und ersuche diese Hilfe vor dem Kauf.
Alle, die das lesen sollten und kurz vor dem Kauf stehen, können sich angesprochen fühlen. Wie man schön an diesem Thema sehen kann, kann es unter Umständen das Leben erschweren.

3. Wenn du schon einigermaßen vernünftige Ratschläge von Usern bekommst und wissen willst, was zu tun ist, dann nutze diese doch auch und lulle da nicht großartig rum mit Reifen kaufen etc., denn so nimmst du den Usern einfach mal die Lust dir zu helfen und es kann durchaus passieren, das der Helfende dir nicht mehr bereit ist zu helfen.

4. Mittlerweile sind mindestens über 2 Wochen vergangen und du stehst noch immer relativ da, wo du am Anfang warst. Das sollte dir mal zu bedenken geben, das du nicht grad viel Erfolg in der letzten Zeit hattest.

5. Deine ganze Maschine ist ein völliger Müllhaufen. Das sag nicht nur ich dir, sondern auch Menschen, die nicht nur einen Winter schon mit ölverschmierten Händen in der Garage verbracht haben. Dein primäres Ziel diesbzgl. sollte es sein den Haufen loszuwerden, bloß keine Gedanken daran verlieren, das du glücklich damit wirst, denn das wird garantiert nicht der Fall sein. Halte dir dieses Ziel immer im Kopf.

6. Ich weiß nicht in welchem Bereich deine Anwältin spezialisiert sein soll, aber wenn da an der Kanzlei Familienrecht oder ähnliches steht, ist sie definitiv die falsche, vor allem kein Jurist so leichtfertig sagen wird, das man "keine Chance" hatte. Hilfe diesbzgl. findest du im #213
Überhaupt scheint mir die ganze Geschichte, wie ein Kuhfladen in der Sommerhitze zu stinken. Der normale Menschenverstand sagt doch, das du im Recht bist, vor allem sehe ich deinen "Kaufvertrag" beachte die Anführungsstriche als nichtig, weil viel mehr ist es eine Quittung, denn solche Rechtsgeschäfte bedürfen immer eine Unterschrift (§126 BGB). Zudem kommt noch, das der Haufen nicht verkehrssicher ist.

7. Ich kenne dich nicht, als Mensch pers., aber deine Beiträge zeugen nicht gerade vom souveränem Auftreten. Wenn ich beschissen werde und selbst nach den §§ wenig Aussicht auf Erfolg sein sollte, so stelle ich mich vor den Spiegel, ziehe die Buchse runter und vergewissere mich, ob meine Klöten noch da sind. Wird das bejaht, mache ich dem anderen das Leben so schwer, wie möglich. Rumgepimmelt hat man schon vorher genug.
Dann kann es durchaus passieren, das ich mal im Laden etwas lauter werde. Wenn "zufällig" Kunden da sind, hat der Händler Pech gehabt. Man artikuliert sich nun mal so. Seinen Ruf schädigen brauch ich nicht. Ich könnte aber die Wahrheit der Öffentlichkeit offenbaren ala "Meine Geschichte zum Moppedkauf" und dann diese durch mehrere Kopien, an den Bäumen in unmittelbaren Nähe, festtackern. Muss noch nicht mal seine Adresse oder Namen veröffentlichen, denn ich mach ein Foto von meinem Hund, der "zufällig" vor dem Laden ist und denke mir nen passenden Titel aus, das auf mein Hauptmotiv passt. Wenn der Laden, als Beiwerk ist, hat er auch Pech gehabt. Man könnte ihn auch ständig nerven - täglich anrufen und sich erkundigen, vorbei kommen und immer wieder meckern, dumme Fragen stellen, ob er immer solche Bikes verkauft und und und
Man, es gibt so viele Möglichkeiten und wenn alles nicht hilft, dann macht man nen riesen Haufen über Nacht vor seinem Laden, dessen Geruch er nicht so leicht vergisst und er nen Bagger bestellen müsste, um es abzuräumen :D Wer andere bescheißt, soll damit rechnen selber beschissen zu werden :p

Den nächsten Schritt, den du machen solltest, ist definitiv sich bei einem richtigen Juristen beraten zu lassen und keinem Püppi, die mit Ach und Krach vermutlich ihr Staatsexamen gemacht hat.
Ansonsten wurde alles schon gesagt ;)

Mir bleibt nun wohl oder übel nichts anderes übrig als das Ding nachbessern zu lassen und zu hoffen das mit der Maschine dann alles in Ordnung ist
Vor zwei Wochen warst du auch mit dem Hoffen beschäftigst. Hör doch endlich auf mit dem Unsinn, was soll das? Du brauchst Gewissheit, also tu was dafür und zieh das Röckchen aus.
Ich hoffe auch immer das ne nackte,vollbusige Blondine bei mir vor der Tür steht und klingelt, aber da kann ich lange hoffen, eher hole ich sie mir pers. in die Budde :p Du verstehst, was ich meine

Achtet also beim Kauf darauf, dass drin steht das er es garantiert.
Mach dir darüber keine Sorgen. Die Menschen, die sich noch an dem Thema beteiligen, sind nicht den ersten Tag im Forum angemeldet, fahren nicht die erste Saison und gewiss nicht das erste und letzte Bike ;)

Ich mache heute Abend mal ein paar Bildchen.
Wenn du das schon versprichst, dann versuche doch bitte dem nachzukommen. Bilder von den Felgen, ersetztem Lenkungsdämpfer und anderen Mängel wären nicht verkehrt.

joa so langsam find ich die story ein bisle merkwürdig
Nicht nur du, gewiss nicht nur du :rolleyes:

Von daher sieht es aus, dass mich der Händler verarscht hat
Nein Großer, das sieht nicht nur so aus, es ist so. Das tolle daran ist, er versucht es auch weiterhin (Reifen verkaufen). Das nicht-gerade-tolle daran ist, das du mehr als 2 Wochen für diese Erkenntnis brauchst und mehr als 10 Forumsseiten.:keule:

Danke, du machst noch ein wenig Hoffnung!
Sorry, wenn ich dir diese mit meinem Thread versaut haben sollte, aber etwas Wahrheit ist nicht immer angenehm :rolleyes:

also schon alleine damit weiterzufahren wäre für mich nicht drin. denn man hat immer im hintrerkopf das was passieren könnte mit dem hobel. nee also das du da so recht locker mit umgehst hmm respekt
Kannst du auch, du musst nur hoffen.
mein nächster schritt anzeige wegen versuchter täuschung
Das klingt schon mal nicht schlecht. Einer Straftat muss immer nachgegangen werden, dies müsste geprüft werden. Ärger könnte es dem Händler durchaus bereiten und selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, entstehen ihm ggf. Anwaltskosten.
 
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flo1511

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irgendwie kommt hier nix mehr .......................wird ja wohl nich ne verarsche sein wie damals die bucht geschichte !?
 
David

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Haha ;) Vieleicht wars der Händler der jetzt schauen möchte, wie weit er bei dem Kunden gehen kann
 
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