David
Supergixxer
Ähem ich glaub ich spinn, was für einen Anwalt hast du besucht? Einen Strafverteidiger? Was der da quatscht hört sich nach Strafrecht an... Wieso musst du dem Händler einen Vorsatz nachweisen? Zivilrechtlich hat das doch überhaupt keine Relevanz... Die im Vertrag definierte Leistung (im Falle eines Unfallfahrzeugs) wurde nicht erbracht, Nachbesserung nicht möglich -> es liegt in deiner Hand ob du einer Wertminderung und Teilrückzahlung zustimmst oder komplett vom Kauf zurücktrittst....
5 Minuten googeln: http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html
und hier nochmal richtig "offiziell":
http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
Also: Druck dir den Scheiß aus, zusammen mit folgendem wisch:
hiermit trete ich XY - unter Berufung auf, § 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung - vom am xy abgeschlossenen Kaufvertrag über den Gegenstand XY zum Preis von XY zurück, da trotz Möglichkeit zur Behebung mehrerer Mängel die Nachbesserung fehlgeschlagen ist und der Verdacht nahe liegt, dass bei dem Fahrzeug noch weitere, dem Käufer beim Kauf nicht bekannte Mängel existieren.
Unterschreiben, eingeschrieben hinschicken od. persönlich abgeben, dankeschön...
wenn er sich dann immer noch wehrt, kommentarlos gehen, und eine Zivilklage in absprache mit einem (anderen) Anwalt einreichen (ohne das dem Händler anzukündigen). Wenn die dann wieder von "keiner Chance" sprechen kannste deinem Rechtsanwalt ja ausrichten, dass du Rechtsschutz versichert bist und du dass unbedingt einen Richter entscheiden lassen willst.
5 Minuten googeln: http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html
http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/kaufvertrag_ruecktritt.phpDer Rücktritt hängt nicht davon ab, ob die vom Rücktritt betroffene Vertragspartei die Leistungsstörung zu vertreten hat (ob sie ein Verschulden trifft). So kann beispielsweise der Käufer einer Sache im Falle eines nicht zu behebenden Mangels auch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Händler für den Mangel nicht verantwortlich ist
Also lass dir keinen Scheiß einreden und geh zu einem richtigen Anwalt...Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Der Käufer muss also vom Verkäufer Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) verlangen. Wichtig ist, dass die dem Verkäufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung "angemessen" ist. Die Angemessenheit der Frist hängt u.a. vom Kaufgegenstand und von den Umständen des Einzelfalls ab. Welche Frist im Streitfall angemessen ist, muss letztlich der Richter entscheiden, wobei er vorrangig die Interessen des Käufers zu berücksichtigen hat.
und hier nochmal richtig "offiziell":
http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
Also: Druck dir den Scheiß aus, zusammen mit folgendem wisch:
hiermit trete ich XY - unter Berufung auf, § 323
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung - vom am xy abgeschlossenen Kaufvertrag über den Gegenstand XY zum Preis von XY zurück, da trotz Möglichkeit zur Behebung mehrerer Mängel die Nachbesserung fehlgeschlagen ist und der Verdacht nahe liegt, dass bei dem Fahrzeug noch weitere, dem Käufer beim Kauf nicht bekannte Mängel existieren.
Unterschreiben, eingeschrieben hinschicken od. persönlich abgeben, dankeschön...
wenn er sich dann immer noch wehrt, kommentarlos gehen, und eine Zivilklage in absprache mit einem (anderen) Anwalt einreichen (ohne das dem Händler anzukündigen). Wenn die dann wieder von "keiner Chance" sprechen kannste deinem Rechtsanwalt ja ausrichten, dass du Rechtsschutz versichert bist und du dass unbedingt einen Richter entscheiden lassen willst.
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