Katze im Sack

Diskutiere Katze im Sack im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Und der Lenkungsdämpfer, die falschen Felgen, kaputte (falsche) Verkleidung, Wertminderung?? Ich denke das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt...
devilson

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Supergixxer
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Und der Lenkungsdämpfer, die falschen Felgen, kaputte (falsche) Verkleidung, Wertminderung??
Ich denke das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, sind wir uns alle einig. Wer tauscht sonst 2
völlig intakte Felgen aus??
Wenn Du die Karre behalten willst, muss er mindestens noch 2 Scheine wieder an die Sonne tun!!
Das Du überhaupt für irgendwas noch was zahlen sollst, ist schon ne Frechheit.

Das das Fahrverhalten beschissen ist, kann ich sogar von hier beurteilen. Aber da sind nicht alleine die
Reifen Schuld, wo er es nun drauf schiebt.

Und wenns ne ehemalige Rennmaschine ist, die 295 läuft und 22k auf dem Buckel hat........
hohe Beanspruchung = niedrige Lebenserwartung

Die Reifen hätte er sich aus meiner Sicht sparen können.
 
x-rav83

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Supergixxer
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Ganz ehrlich!Auf das Angebot würde ich auch nicht eingehen!Wie will er denn die Unfallschäden beheben?Gebauso die Tatsache das die Maschine,sollte sie wirklich 295 fahren auch nicht versicherungstechnisch gedeckt ist,weil da dann ebenfalls was verändert wurde!
Was für Reifn kommen drauf?Und dann noch 150€ Aufpreis!Da macht er noch Gewinn mit!

Stell ihm die Karre hin und trete vom Kauf zurück falls wirklich eine Täuschung vorlag!
Sonst haste mit der Karre und auch dem Händler nur Probleme!!!


Bin einfach zu langsam :(
 
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Kleingixxer
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Er tuscht nicht die Felgen sondern nur die Reifen.

Und der Lenkungsdämpfer, die falschen Felgen, kaputte (falsche) Verkleidung, Wertminderung??
Ich denke das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, sind wir uns alle einig. Wer tauscht sonst 2
völlig intakte Felgen aus??
Wenn Du die Karre behalten willst, muss er mindestens noch 2 Scheine wieder an die Sonne tun!!
Das Du überhaupt für irgendwas noch was zahlen sollst, ist schon ne Frechheit.

Das das Fahrverhalten beschissen ist, kann ich sogar von hier beurteilen. Aber da sind nicht alleine die
Reifen Schuld, wo er es nun drauf schiebt.

Und wenns ne ehemalige Rennmaschine ist, die 295 läuft und 22k auf dem Buckel hat........
hohe Beanspruchung = niedrige Lebenserwartung

Die Reifen hätte er sich aus meiner Sicht sparen können.


------------ Dieser Beitrag wurde um 13:47 geschrieben, der vorherige um 13:44. ------------​

Habe ich ein Anspruch darauf, dass er die Verkleidung wieder in Ordnung bringt oder nicht?
 
x-rav83

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Supergixxer
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Und der Rest? Was macht er da? Haste die Aussagen schriftlich?
Deine Zeugen bringen dir nichts falls es hart auf hart kommt!Er wird dann belegen, dass alle ersichtlichen Mängel behoben wurden!
Dann haste immernoch ne vielleicht verheizte Vielleicht Unfallmaschine!
 
Mülla

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Großgixxer
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Da haste aber nicht ordentlich auf den Tisch gehauen. Und er lacht sich jetzt ins Fäustchen ... Mit der Reifensache ist er doch ruckzuck feinraus. Stell ihm die Karre so wieder dahin. Ansonsten kannste dich nicht beschweren das du über den Tisch gezogen wirst, wenn du sowas mit dir machen lässt ... Selbstbewusster auftreten!!! Immerhin hast du viel Geld dafür bezahlt!
Sorry für die harten Worte, nimm sie nicht zu persönlich ;)
 
devilson

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Supergixxer
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Das er nur die Reifen tauscht, hast Du ja geschrieben.
Aber es ist doch ein Mängel, oder sind die Felgen in den Papieren eingetragen?

Die Verkleidung wirste auch nicht ersetzt bekommen, weils kein technischer Mängel ist.

Aber es sind alle Indizien für einen Unfallschaden. Da soll er Dir erstmal das Gegenteil beweisen und erklären, warum
das alles so ist wie es ist.
Und da lässt sich mit neuen Reifen auch nix beschönigen.
Und am Motor ist ja auch was gemacht worden. Ist das vom TÜV abgenommen? Ich denke auch nicht.
 
x-rav83

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Supergixxer
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Warum?soll derjenige dann den Händler anschnauzen?
Er soll dahin und vom Kauf zurücktreten und sich auf keine neuen Verhandlungen einlassen!
Sorry, nur meine Meinung,aber da muss er selber durch! Denn zu viele Köche verderben den Brei!
 
devilson

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Supergixxer
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Meine Meinung : X16 braucht hilfe von Jemanden aus diesen Forum und im Raum HH lebt ,einer der wortgewand ist und sachverstand besitzt .Ansonsten sehe ich bald schwarz bei der sache . also private PN schicken
:thumbsup:
 
knicker

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Racegixxer
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Trete vom Kauf zurück oder hast du zuviel Geld ?
Kannst doch keine 6 Scheine für einen Totalschaden zählen
Kannst ja auch mal bei der Polizeiwache vorbei dir mal ne Auskunft holen
Das geht so doch nicht einfach
Und was steht in deinem Kaufvertrag so drin ?
Über den Zustand des Motorrades ?
Kannst dich da doch nicht so abspeisen lassen
 
HurZ

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Grundsätzlich steht dem verkäufer das recht zur zweiten andienung zu, d.h. er darf nacherfüllen. schafft er das nicht gehts weiter im 437 BGB, Wertminderung oder Rücktritt + (325 BGB) Schadens- oder Aufwendungsersatz. Schaden = unfreiwillige vermögensopfer; Aufwendung = freiwilliges vermögensopfer.
Weshalb der Kaufvertrag ungültig sein soll weiß ich nicht. Er könnte ihn anfechten, wenn das mit dem unfallfahrzeug stimmt oder er dem händler arglist nachweisen kann. damit wäre der vertrag dann ungültig. Allerdings verdrängen die Gewährleistungsansprüche die Anfechtung, weshalb diese doch ausscheidet. Vertrag ist also wirksam. Sofern keiner der beteiligten irgendeinen geschäftsunfähig machenden geistigen schaden hat oder minderjährig is^^
Die Sachmängel stehen in 434BGB wurde ja schon erwähnt, da kannste dir dann raussuchen was passt.
Also Verkäufer darf erst nacherfüllen, das kommt ihm zugute. bei nem unfallfahrzeug is das unmöglich, fällt die nacherfüllung also weg und du kannst sofort, sofern du die vorraussetzungen erfüllst, zurücktreten oder den wert mindern. die minderung würde ungefähr so ablaufen, du hast den objektiven markpreis im verhältnis zum tatsächlichen. also:
Marktpreis ohne mängel / Marktpreis mit Mängeln
dann wird dein preis in dem verhältnis angepasst. Bsp: Mangelpreis bei 3000 euro, ohne mängeö 6000 = 1/2. hast du 5000 gezahlt kannst du 2.500 rausverlangen. 441 IV BGB

Aber bevor da irgendwas geht musst du erstmal nen sachmangel feststellen, dann beginnt das ganze ins rollen zu kommen

Das is jetz auf jedenfall kein ersatz oder irgendwie eine rechtliche beratung wie bei nem anwalt, dazu isses zu schlecht. aber das sollte dir mal so nen groben überblick verschaffen. villt is auch irgendwo n wurm drin, aber so bin ich der meinung müsste es halbwegs zu nem vernünftigen ergebnis führen^^
 
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x-rav83

x-rav83

Supergixxer
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@knicker:
Ganz meine Meinung!Mich würde es ebenfalls interessieren was im Vertrag gelistet ist!
Aber so wie ich das jetzt verstehe ist die Karre schon beim Händler geblieben um die "Mängel" zu korrigieren!
 
Moki

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Racegixxer
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OMG.. 1000 gute Hinweise und x16 lässt sich trotzdem über den Tisch ziehen.

Lass Dir helfen, kann ich nur empfehlen.. Nimm Dir nen Anwalt der PLAN hat, nicht diese ahnungslose Tussi..
(So eine hat mich auch mal verteten und ich bin auf 2500€ Verlust sitzengeblieben!)
Am besten sagst Du ihm was DU willst und er führt das Gespräch.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du das Bike WIRKLICH behalten willst. Wer weiß was noch alles dran ist?
Rahmen vermessen? Microrisse? Weiterer Pfusch???

Weg damit!
 
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Ragazzo

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also spätestens jetzt möchte ich auch wissen welcher Händler das ist.
Z.K Sch..lmann oder D.mke & L.tt vielleicht?

Oder um "Rufschädigung" zu vermeiden Beaster oder der Te bitte PN an mich
 
Beaster

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So ich Sage mal indirekt den Namen des Händlers bzw wer meine Storry mit der Kilo kennt wird wissen von welchem Händler wir hier sprechen
 
blümchenpflücker

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Beater hilf ihm mal bitte dabei....andere Felgen....defekte und fehlende Teile....wer weiss ob das Teil überhaupt noch gerade ist.
 
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Kleingixxer
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Das Problem ist, ich kann es nicht nachweisen mit dem Unfall und ob sie überhaupt einen hatte!! Das was HurZ gesagt hat trifft voll zu! Er muss erstmal die Möglichkeit haben nachzubessern. Und ich hoffe das er es beim zweiten Mal nicht hinbekommt. Dann habe ich die Möglichkeit um Wandlung. Aber so habe ich keine Chance, weil ich nur vermuten kann!!
 
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Hansafan

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Allerdings verdrängen die Gewährleistungsansprüche die Anfechtung, weshalb diese doch ausscheidet.
Das stimmt so nicht. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung schließt die Gewährleistungsrechte nicht aus (Palandt § 123 Rn 29). Diese Konkurrenz besteht nur bei der Anfechtung wegen eines Eigenschaftsirrtums.

Minderung fällt flach, schätze ich mal. Wer will schon mit so einer Kiste fahren?! Und wenn die Voraussetzungen der Minderung vorliegen, kann man auch gleich zurücktreten.

Ansonsten schleunigst überprüfen lassen, ob die Maschine gelegen hat. Im Übrigen die Mängel beheben lassen, der Rücktritt ist weiterhin möglich, falls sich später defenitiv herausstellt, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt (Achtung: Beweislast beim Käufer!).
 
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Kleingixxer
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Das stimmt so nicht. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung schließt die Gewährleistungsrechte nicht aus (Palandt § 123 Rn 29). Diese Konkurrenz besteht nur bei der Anfechtung wegen eines Eigenschaftsirrtums.

Minderung fällt flach, schätze ich mal. Wer will schon mit so einer Kiste fahren?! Und wenn die Voraussetzungen der Minderung vorliegen, kann man auch gleich zurücktreten.

Ansonsten schleunigst überprüfen lassen, ob die Maschine gelegen hat. Im Übrigen die Mängel beheben lassen, der Rücktritt ist weiterhin möglich, falls sich später defenitiv herausstellt, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt (Achtung: Beweislast beim Käufer!).
Genauso habe ich es vor! Nachdem die Maschine nun "Fertig" wiederkommt, lasse ich meinen Suzukihändler nen umfangreiches Gutachten erstellen. Und dann können wir weiter gucken. Aber so einfach komme ich da nicht raus.
 
G-Star

G-Star

Racegixxer
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Du hast dich schon wieder verarschen lassen!
 
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