Hab dazu auch noch was gefunden:
Kat-Problematik
Motorradfahrer und Auspuffhersteller sind verunsichert: Müssen Nachrüstdämpfer generell einen Kat besitzen, wenn auch der Originaltopf einen aufweist oder nicht?
Nachrüstschalldämpfer sorgen immer für Gesprächsstoff. Ende der 90er Jahre war vielen Käufern von Zubehöranlagen mit EG-Betriebserlaubnis nicht klar, dass sie keine Papiere mehr mitführen mussten, wie es in den Jahren zuvor bei Anlagen mit ABE noch notwendig war. Selbst etliche Polizisten wussten davon lange nichts. Dabei genügt eine gut sichtbar angebrachte Plakette oder Prägung (siehe Bild) am Dämpfer.
Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der AUK der für das Motorrad (vom Hersteller) angegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht – zumindest sind die Überwachungsvereine in den meisten Bundesländern entsprechend instruiert worden. Als Obergrenze für den ausschlaggebenden CO-Gehalt gelten in jedem Fall 4,5 Volumen-Prozent. Und das sollte ein vernünftig eingestelltes Motorrad auch ohne Kat schaffen.
Dass im Fall des vorliegenden Tests Suzuki bei der Bandit 650 trotz (ungeregelten) Katalysators einen Grenzwert von 4,5 Volumen-Prozent CO zulässt, scheint spätestens beim Betrachten der wesentlich besseren Ergebnisse unverständlich. Dennoch erfreulich, dass sich alle untersuchten Auspuffanlagen quasi als Saubermänner entpuppten und bis auf eine sogar den Wert für Motorräder mit geregeltem Kat (0,3 Volumen-Prozent CO) unterschreiten.
Seit diesem Jahr herrscht Verunsicherung darüber, ob Nachrüstanlagen einen Katalysator aufweisen müssen, wenn auch das Serienmodell einen besitzt. Schließlich müssen Motorräder ab Baujahr 1989 neuerdings alle zwei Jahre zu einer Abgasuntersuchung (AUK) – gewerblich genutzte Fahrzeuge sogar einmal im Jahr. Die Lage ist vertrackt. Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden. Andernfalls bekommen sie bei der AUK wahrscheinlich Probleme mit den Abgasgrenzwerten.
Edit (autom. Beitragszusammenführung):
Kfz-Steuer
Motorräder werden auch weiterhin nur nach dem Hubraum besteuert. Nach Auskunft des Industrieverbandes Motorrad (IVM) gibt es keine aktuellen Pläne, den Steuersatz zukünftig nach Schadstoffausstoß und oder CO2 - Ausstoß zu staffeln.