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JONNYDUCK
Gast
Du machst es dir aber sehr leicht - denn wie hei?t es so sch?n, Mitgehangen = Mitgefangen !!!und ja auch wenn sie nicht io w?re w?rs ok w?rd ich sie hald gleich verkaufen
kein mensch schaut bei nem gebrauchtkauf auf n rahmen und wenn er auch nur ein wenig verzogen is merkt bei ner probefahrt kein mensch und gew?hrleistung hast als privatperson sowieso ned aber da der h?ndler meinte alles io.
Aber frag mal die Jungs aus der Rechtsabteilung hier im Forum !
Wenn du ein Unfallbike verkaufst ohne das weiterzusagen, uiuiui ... auch Jahre sp?ter kannst du daf?r verantwortlich gemacht werden ... glaube mir, ich rede aus Erfahrung !!!
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Ich g?nne dir das Bike wirklich und hoffe das alles in Ordnung ist, wirklich !