Hi Leute,
wohoo erster Beitrag *feier* aber nun zum Thema ...
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es sehrwohl "illegale" TÜV-Eintragungen gibt. Das ganze verhält sich so:
TÜV (Technischer Überwachungs Verband) prüft, ob dein Fahrzeug in einem für den Straßenverkehr zulässigen Zustand ist. Wenn also ein Sportauspuff verbaut ist, wird hier geprüft ob dieser eine Zulassung für deutsche Straßen hat, ist dies der Fall wird in den meisten Fällen von einer Lautstärkemessung abgesehen.
Jetzt ein konkretes Beispiel:
Mit meiner alten (FMX 650) bin ich mit ABP-Krümmern und Hurric RAC1 Doppelpotts zum TÜV gefahren und hab mir ohne Probleme (und auch ohne Lautstärkemessung) meine Plakette geholt. Wichtig ist jetzt zu beachten, dass im Schein keine zusätzliche Eintragung stattgefunden hat, da diese durch die "E-Zulassung" nicht notwendig ist!
Jetzt fahren wir gemeinsam auf diesem Bock durch die Stadt und werden von der Polizei angehalten. Die meinen der Auspuff sei zu laut und messen. Ergebnis waren exakte 113,4dB. Da keine Eintragung im Schein durchgeführt wurde, steht dort als Lautstärke noch 89dB und somit ist die Auspuffanalge, obwohl sie durch den TÜV gekommen ist illegal.
Aufgrund eingebauter DB-Killer, E-Zulassung und freundlicher Kommunikation blieb es bei einem Verwarnungsgeld von 15€, bei soner kleinen Supermoto ist das aber halt auch n ganzer Tank
Von daher können und DÜRFEN die Meinungen von TÜV und Rennleitung differieren.