mugge
Supergixxer
Der TÜV bestätigt aber die konforme Nutzung deines Fahrzeugs sowie dessen technische Abnahme. Felgen lässt du ja auch beim TÜV eintragen und nicht bei deiner Versicherung
Das habe ich getan und denen geht am Hintern vorbei was ich an-/umbaue. Der genaue Wortlaut meiner Versicherung zu dem Thema ist: "Sofern die Änderung an Ihrem Fahrzeug vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugpapieren aufgenommen wurde, ist dies ohne Haftungsausschluss mitversichert."Wer Pläne verfolgt, so einen Schaltautomaten im öffentlichen Straßenverkehr einzusetzen,
sollte den Hinweis der Zeitschrift Motorrad ernst nehmen.
Grund (meine Meinung):
Wenn man auf öffentlichen Straßen einen Schaltautomaten benutzen will, der eigentlich dafür gedacht war,
um auf der Rennstrecke schneller zu sein als alle andere, dann kann die Versicherung darin durchaus ein
erhöhtes Risiko sehen.
Und im Sinne aller Versicherten sich dieses Risiko bezahlen lassen, oder gar ablehnen.
Es wäre daher besser, mit seiner Versicherung darüber zu reden.
Das tut nicht weh.
Und wenn man das Ganze noch schriftlich macht, und das ok der Versicherung bekommt … umso besser.
Du kannst dies übrigens immer noch machen.
Wo ist das Problem ?
und...
Wer im öffentlichen Straßenverkehr mit montiertem Schaltautomat einen Unfall baut, riskiert den
Versicherungsschutz und/oder kann von der Versicherung in Regress genommen werden. …“
Quelle Motorradonline.de:
http://www.motorradonline.de/motorr...automaten-fuer-die-rennstrecke-im-test/392324
...
Ich finde es toll, dass du den Hinweis der Zeitschrift Motorrad befolgt bist und diese Veränderung (Schaltautomat)Das habe ich getan ...
Der genaue Wortlaut meiner Versicherung zu dem Thema ist: "Sofern die Änderung an Ihrem Fahrzeug vom TÜV abgenommen und in den Fahrzeugpapieren aufgenommen wurde, ist dies ohne Haftungsausschluss mitversichert."
...
Übrigens sehr clever von dir, dass du das Ganze schriftlich gemacht hast....
Und was die schreiben ist des Weisheits letzter Schluss!
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Mir scheint allerdings als würdest du nicht verstehen wollen, dass hier nicht die Rede von einer Einzeleintragung, sondern von der illegalen Benutzung im Straßenverkehr ist. Mit dem in diesem Thread dokumentierten Einbau, der auch die Eintragung offenlegt, hat der Text meiner Meinung nach sehr wenig zu tun, und genau daher rührt auch meine Ablehnung. Denn rein für sich betrachtet ist das ein sehr guter und hilfreicher Bericht der Zeitung Motorrad.Wer im öffentlichen Straßenverkehr mit montiertem Schaltautomat einen Unfall baut, riskiert den
Versicherungsschutz und/oder kann von der Versicherung in Regress genommen werden. …“
Dazu würde ich dich bitten auf meine Frage in Post #43 einzugehen. Und nein es tut nicht weh, deshalb habe ich deinen Ratschlag ja auch angenommen. Ich frage mich jedoch bei welcher Versicherung das nötig sein soll.Wenn man auf öffentlichen Straßen einen Schaltautomaten benutzen will, der eigentlich dafür gedacht war, um auf der Rennstrecke schneller zu sein als alle andere, dann kann die Versicherung darin durchaus ein erhöhtes Risiko sehen. Und im Sinne aller Versicherten sich dieses Risiko bezahlen lassen, oder gar ablehnen. Es wäre daher besser, mit seiner Versicherung darüber zu reden.
Das tut nicht weh.
Und wenn man das Ganze noch schriftlich macht, und das ok der Versicherung bekommt … umso besser.
Du kannst dies übrigens immer noch machen.
Wo ist das Problem ?
Das stimmt natürlich! Würden solche Klauseln allerdings in den Versicherungsbedingungen stehen, wäre das ein Grund für mich den Vertrag bei einem anderen Versicherer abzuschließen. Andernfalls müsste man wegen jeder Änderung seine Versicherung kontaktieren. Dies ist bei einem (in meinen Augen) seriösen Versicherer nur nötig, wenn versicherungsrelevante Werte (z.B. Motorleistung) verändert wurden. Für alle weiteren Umbauten und die Sicherheit dieser im Betrieb ist der TÜV zuständig bzw. überprüft diese und nimmt sie ab. Mit der anschließenden Eintragung in die Fahrzeugpapiere wurde dem Gesetz Folge geleistet. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, darf natürlich trotzdem über jedes Detail mit seiner Versicherung sprechen - zumindest bei HUK Coburg und HUK24 ist das aber nicht nötig...Das ist ein guter Einwand! TÜV Abnahmen müssen nicht zwangsläufig auch ein Einverständnis des Versicherers nach sich ziehen. Es besteht ja ein Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer (dir) und dem Versicherer, der TÜV oder andere Dritte sind daran nicht beteiligt.
Interessant daran finde ich, dass die Zeitschrift Motorrad in dem von dir zitierten Text gar nicht empfiehlt seine Versicherung über die Eintragung in Kenntnis zu setzen. In dem Text ist nämlich weder die Rede von der Kontaktaufnahme mit der Versicherung noch von einer Einzeleintragung. Wenn ich mich nicht täusche, kam dieser Vorschlag von dir.Ich finde es toll, dass du den Hinweis der Zeitschrift Motorrad befolgt bist und diese Veränderung (Schaltautomat) deiner Versicherung mitgeteilt hast.
Finde ich auch! Vor allem jemand der strukturiert und nachvollziehbar erklärt, warum er welche Entscheidungen trifft. Zeigt im Umgang mit Bildbearbeitungsprogrammen und Verdrahtungsprogrammen ähnlich wie eplan.de keine Probleme und die Ausführung ist auch ok.Wundert mich, dass sich noch niemand zu Wort gemeldet hat.
Finde deinen Bericht super! Danke dafür [emoji1303]