Fahren ohne Killer wird Teurer

Diskutiere Fahren ohne Killer wird Teurer im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Also ich hab den Killer bis jetzt immer drin gehabt und hab jetzt auch nicht vor ihn rauszunehmen, weil mir der Klang auch mit Killer immer gut...
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Gvnd

Gixxer
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Also ich hab den Killer bis jetzt immer drin gehabt und hab jetzt auch nicht vor ihn rauszunehmen, weil mir der Klang auch mit Killer immer gut gefallen hat. Aber das Strafmaß das hier angestrebt wird steht meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zur Tat, dass ist einfach nur total übertrieben! :eek:

Gvnd

Edit:

...Abgesehen von der Geldstrafe und den Punkten, was meint ihr was die Versicherung zu eurem Krad sagt, wenn der Gutachter nach einem Unfall feststellt, das die Maschine keine Betriebserlaubnis mehr besitzt. Die Versicherungsschlümpfe bezahlen doch nicht gerne Kohle und suchen sich nur so Schlupflöcher....
Ist nicht richtig ... wurde aber auch schon x Mal durchgekaut! So lange die Veränderung an deinem Bike, die zum Erlöschen der BE geführt hat, nicht in irgendeiner Forum zum Unfall beigetragen hat zahlt deine Versicherung.
 
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Dreas

Dreas

Racegixxer
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ich finds auch scheisse, aber es ist halt mal so, dass das bike so laut sein darf wie in der Zulassung steht und wenn es dann eben lauter ist dann hat man mit den Konsequenzen zu leben, immerhin ist sich ja jeder seines Vergehens bewusst und weiß mit was er zu rechnen hat!!
Hm, den Bullen interessiert es aber nicht ob die Karre den Lärmpegel(5db drüber sind auch noch erlaubt) einhält der sieht da ist kein Killer drin, dann krieg ich entweder einen weil ich zu laut bin und wenn ich das doch einhalten sollte krieg ich immer noch einen weil ich die Abgaswerte verschlechtert hab(auch wenn mir nicht verständlich ist wie ein db-Killer zur Abgasreinigung beiträgt), nach dem anschließenden Verfahren kann ich die 135€+Auslagen bezahlen und mich über 4 Punkte freuen, oder vielleicht werde ich auch direkt vor Ort mit nem Fangschuß erledigt um den Ökoterrorismus als abschreckendes Beispiel zu dienen:lol: , aber zumindest werde ich mit Ökoterroristen wie China oder Kanada(seid dem Ausstieg aus dem Kyotoprotokoll) in einem Satz genannt.:smilie_f: .
Ich denke jeder der ohne Killer fährt weis das es nicht erlaubt ist aber DIESE Strafe ist dann doch meilenweit am Ziel vorbei:wallbash:, aber dann fällt vielleicht meine klappbare Kennzeichenhalterung und der falsche Winkel nicht mehr ganz so auf.:5560:

FzG
 
uitty400

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Supergixxer
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Das ist eine freie Meinungsäußerung, falls Dir das nicht aufgefallen ist.

Die eigentliche Sache ist Lärmbelästigung, jedoch sollte man die nicht überbewerten im Vergleich zu Verkehrgefährdung und auch dieses ist meine Meinung.

Foren sind dazu da um Wissen auszutauschen und auch mal die Meinung zu äussern. Wenn es Dir nicht passt mußt du es ja nicht lesen. Übrigens haben Deine Zitate gar nichts mehr mit " der eigentlichen Sache" zu tun.
mit was denn dann?^^ und zu der meinungsäußerung kann ich nur sagen: joa... herzlichen ;) das sehen wohl alle andern auch so
 
Dreas

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Racegixxer
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Einen hab ich noch, wenn ich hupend durch die Stadt fahre egal ob es ne normale oder ne 150db Luftdruckhupe ist kostet das 10€, also kann es ja nicht nur der Lärm sein der 125€ mehr kostet.;)
 
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Hayabusa

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Einfach so hupen darfst du ja auch nicht :p Meine irgendwo schon gelesen zu haben, das es auf die Situation ankommt. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es völlig legitim, wenn man zum Überholen ansetzt. Fährt man dagegen hinter einem und hupt, wie bekloppt, kann es sogar Nötigung sein :(

Ein Witz (wirklich so passiert)
Als ich noch den Lappen machte, war ich auch mal mit nem Kumpel unterwegs. Am Straßenrand haben wir halt ein paar Mädels angehuppt (macht jeder ;)) Daraufhin angehalten und mein Freund musste zahlen. Meine irgendwas von 20DM damals :confused:
Kumpelchen rückt, so cool er ist, 50DM raus und sagt "stimmt so"...Brocoli-Mensch: "Sind Sie sich sicher?"...kurzes Nicken und er drückt wieder auf die Huppe :eek: tja, dann war aber die Ka**ke am dampfen :mecker:

Fazit der Geschicht: Ärgere den Bu**len nicht :nono:
 
Dreas

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Racegixxer
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Aber auch mit nachschlag waren es keine 135€ sprich damals wären das ja 270DM gewesen.:p

Fazit der Geschicht: Ärgere den Bu**len nicht :nono:
Klar man muss nur wissen wie weit man gehen darf, er ärgert dich doch auch, als ich damals noch db-Drag gemacht hab wurde ich mal angehalten weil die wohl laute Musik gehört haben, der guckt in mein Auto und fragt ob ich das war, ich sag nö, er guckt nochmal und sagt aber Sie haben das Werkzeug um den Lärmpegel zu produzieren, darauf hab ich gesagt das ich auch das Werkzeug hab um Frauen zu vergewaltigen aber trotzdem kein Vergewaltiger bin, da hat er mich blöd angeschaut und nur ne gute Weiterfahrt gewünscht.:D
 
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Hansafan

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Einen hab ich noch, wenn ich hupend durch die Stadt fahre egal ob es ne normale oder ne 150db Luftdruckhupe ist kostet das 10€, also kann es ja nicht nur der Lärm sein der 125€ mehr kostet.;)
Vermutlich wird durch die 150 db Hupe die BE erlischen, so dass du auch wieder bei den 135,- liegst. Der Bußgeldtatbestand lautet ja nicht "Fahren ohne db-Killer" sondern "Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis". ;)

Es sind also Beispiele vorstellbar, bei denen man die Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Maßnahme viel eher in Frage stellen kann, als beim Fahren ohne Eater (Kantenschutz, Reflektor, usw.).
 
uitty400

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vllt solltest du nochmal schnell lesen was DU geschrieben hast :P
aber is jetz auch egal, will mich nicht über sone lapalie streiten
 
Ar3s

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Diese Regelung ist jetzt aber nur für Deutschland, oder?
Und ich finde auch das das Strafmaß viel zu hoch angesetzt ist o.O!
 
betonmicha24

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Hätte da mal ne Frage dazu hatte ne Honda CBF mit Streetfighter Tüte die war übelst Laut mit Eater! die hab ich meinem Bruder verkauft der Fährt noch damit :P wenn der jetz angehallten wird hat denn Eater drinn is aber Trotzdem lauter wie die Werte im Schein was wird nach dem neuen Gesetz dann (wenn es so kommt) wohl mit ihm passieren?
 
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tattoomoko

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und wenn ich bei der montage einfach die dichtung zw motor und krümmer vergesse passiert nichts oder?
 
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doch, Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgestattet in Betrieb genommen. Als FahrzeugFÜHRER obligt dir hier die Aufsichtspflicht, nur mit einem 100%ig i.O. Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Dazu gehört auch die Kennzeichenbeleuchtung oder Rückstrahler oder was man sonst noch soooo gerne "vergisst".

Über Strafmaß braucht man nicht streiten...das wird eben so gestaltet, das die Maßnahme an entsprechender Stelle Wirkung zeigt. Und da sind wir als Biker nunmal eine eher resistente Gruppe die mit 25€ nicht zu begradigen ist.
An dieser Stelle mag der ein oder Andere böse schimpfen und sich gemaßregelt fühlen, aber an anderen Stellen hat unsere Regierung mit Regeln und Gesetzen dem einzelnen auch geholfen. Man darf halt sich selbst nicht so angegriffen fühlen und es als pers. Schlag aufs Dreibein sehen. Gleiches Recht für Alle, außer für die Gleicheren...aber andere Baustelle.

Das einzige was dann wirklich furchtbar ist, wenn die Weiterfahrt untersagt wird, denn dann ist wieder eine unterschiedl. Behandlung die Folge. Ein Fahrer wird nur entsprechend verwarnt und hat die Strafe dafür zu zahlen, ein zweiter werden trotz klarer Bußgeldvorschrift an der Weiterfahrt gehindert und haben dann doch einen erhöten Kostenaufwand.

Naja...wir werden es schon bemerken wenns nen Krater ins Geldtascherl reisst.
 
Diablo

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Gilt das eigentlich auch, wenn man einen Killer drin hat, der aber nicht der Originale ist? Ist halt son längliches Rohr drin, ka ob der jetzt lauter dadurch ist, schätze schon etwas, wurde aber bisher noch nicht angehalten.
 
Ar3s

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Klar, wenn der Killer nicht für diesen Auspuff gemacht worden ist bzw er verändert worden ist. Sonst würd sich ja jeder irgendein Rohr suchen das passt, reinstecken und sagen "Killer is drinnen, kann ja nix dafür das es der falsche is".
 
Diablo

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Supergixxer
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Das' ja bisschen doof... na mal sehen, was dabei rum kommt.
 
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Stellt euch mal nicht so an, hab für Fahren ohne DB-Killer letzte Saison in der Schweiz umgerechnet 550 Flocken bezahlt.
DA fahr ich definitiv nie wieder ohne Killer :P
 
TinPa

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Auch wenn ich den Gesetzesentwurf bedauere, war es doch abzusehen.

Aber sind wir doch mal ehrlich: Mit einem lauten Topf möchte man doch nur sagen: "Schaut alle her, was für eine geile Maschine ich habe". Wenn man selber drauf sitzt und fährt, ist die doch allemal laut genug. Ob die gut klingt, ist bei einigen aber wohl eher Nebensache. Lieber satter, schöner Sound, der sich im angemessenen Rahmen hält. Und der ist meines Erachtens doch eigentlich in Ordnung (z.B. 98 dB Standgeräusch bei meiner Maschine lt. Fhz.-Schhein). Wenn ich ehrlich bin, fallen mir selbst schon fast die Ohren ab, wenn ich auf meiner unterwegs bin :D.

Ausserdem sind die Strafen für Vergehen im Straßenverkehr im europäischen Vergleich äusserst gering. Eigentlich sollten wir uns alle freuen, dass wir für das gelegentliche zu schnell Fahren verhältnismäßig wenig zahlen.
 
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WillWall

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Kurz gesagt halte ich das für absoluten Schwachsinn so übertrieben viel Geld dafür zu verlangen...
Blos wegen einem fehlenden DB-Killer.. :/
Ich fahr nächste Saison trotzdem ohne Killer weiter.
Loud and Proud ;)
 
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