ohne db killer 2013

Diskutiere ohne db killer 2013 im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Man war nicht toleranter. Früher war nur alles noch neu und somit mussten Gesetze mit der zeit und Entwicklung erst entstehen. . Wie wäre es...
Yoshimura

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Großgixxer
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Man war nicht toleranter. Früher war nur alles noch neu und somit mussten Gesetze mit der zeit und Entwicklung erst entstehen. .

Wie wäre es wenn wir alle in eine talkshow gehen und darüber reden anstatt die server kapazitäten weiter zu belasten mit dieser endlos Diskussion.

Off topic...opa redet nicht von NACHkriegszeit;)
 
phabzon

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Supergixxer
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Der Anwohner soll doch bitte tolerant sein, und den Krach ertragen. Aber als Moppedfahrer nicht im 1., sondern im 3. Gang und dann auch noch mit DB-Killer durch den Ort? Ne, das geht nicht.

So klappt das nicht.. :nono:
 
Koelschbloot

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Vielleicht hatten die Motorradfahrer vor 20 Jahren auch einfach noch mehr Respekt und Anstand, die Ellenbogenmentalität hat sich schließlich in den letzten Jahren extrem ausgebreitet....
 
Steffen

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Großgixxer
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Vielleicht hatten die Motorradfahrer vor 20 Jahren auch einfach noch mehr Respekt und Anstand, die Ellenbogenmentalität hat sich schließlich in den letzten Jahren extrem ausgebreitet....
Ja aber nur unter seinesgleichen. Vor 30 Jahren wurde man behandelt als ob man die pest hat. Von wegen irgendwo im Hotel übernachten, wenn Du da mit deiner pelle ankammst haste selten ein Zimmer bekommen. Und als Motorradfahrer warst Du immer Kriminell, Arbeitsscheu und ein Assi in den Augen der anderen was zum Teil auch stimmte. Heute weiß jeder das Motorradfahren ein teures Hobby ist und das viele von uns einen gut bezahlten Job haben und sich so was leisten können.
Aber früher war eins auf alle fälle besser mann hat Streitigkeiten sofort vor Ort gelöst und alles war wieder inordnung.
 
Krusty82

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Sag ich ja, der "scharfe Otto" kam... :D
 
Agrathan

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Der Anwohner soll doch bitte tolerant sein, und den Krach ertragen. Aber als Moppedfahrer nicht im 1., sondern im 3. Gang und dann auch noch mit DB-Killer durch den Ort? Ne, das geht nicht.

So klappt das nicht.. :nono:
Nein, so meine ich das nicht. Er soll insgesamt toleranter sein. Es gibt halt wenige unter uns die sich daneben benehmen, deswegen soll der Anwohner aber nicht alle Motorradfahrer über einen Kamm scheren und die Verbote beliebter Strecker erwirken!
 
phabzon

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Nein, so meine ich das nicht. Er soll insgesamt toleranter sein. Es gibt halt wenige unter uns die sich daneben benehmen, deswegen soll der Anwohner aber nicht alle Motorradfahrer über einen Kamm scheren und die Verbote beliebter Strecker erwirken!
Dann hab ich das missverstanden. Sicher gibt es die Dorf-Sheriffs, aber es gibt eben unter uns auch die schwarzen Schafe ;)

Wenn beide Seiten etwas mehr Rücksicht nehmen würden, gäbe es solche Diskussionen vlt. gar nicht.

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ludeyannick

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Ich fahre seit 3Jahren mit meinem gekürztem Pott ohne DB-Killer. Das Ding hat ne E-Nummer habe das Loch vom Killer zugeschweißt und weggedremelt. Polizeikontrolle keine Probleme.
 
BLN-750K1

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Dann wünsch ich dir Glück wenn du mal auf einen triffst der auch nur ansatzweise einen Funken Kenntnis hat. Ich fahre selber einen gekürzten MIVV an der K1 und wollte den Leistungsverlust des Killers nicht hinnehmen, weswegen ich ein halbes Jahr lang verschiedenste Eigenbau Killer ausprobierte.

Ganz ohne ist vielleicht dann doch etwas zu mutig.
 
Voodoe

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naja es gibt nunmal grenzwerte.... und wenn du was lauteres haben willst mußt du dir was lauteres holen das für die straße zugelassen ist!! oder du verkürzt den eater und baust den halben ein.... *gg*

frei nach dem motto... is doch einer drin, weiß ja auch net warum der net richtig funktioniert.... ;)
 
Nytara

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Bei solchen Diskussionen wie hier, frage ich mich immer wieder, ob es den Leuten ums MotorradFAHREN geht, oder um eine optisch und soundtechnisch protzende Maschine, mit der man möglichst viele Blicke auf sich zieht.
 
RedStorm

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ganz einfach, weil sound zum MotrradFAHREN einfach dazugehört!

übertreiben sollte man es natürlich nicht...
 
Diablo

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Ich mag meinen blubbernden Auspuff :)
Allerdings ist der jetzt auch nicht soo extrem laut. Auf die Mischung kommt es an!

EDIT: Auf der Autobahn ist an mir Abends auch mal einer vorbei geheizt, der extrem laut war, da habe ich auch schon zusammen gezuckt. Also ganz ungefährlich ist das jetzt nicht.
 
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Naja, kannst ja mal Sex mit Ohropax probieren, ist das gleiche wie mit einem Topf, den man nicht hört - aber auch hier gibt es eben Ärger mit den Nachbarn, wenn's zu laut wird ;-)

Da bei meinem Yoshi nun kein Eater dabei war, habe ich den BOS reingepackt, quasi ein durchgängiges Röhrchen - ist der falsche mit dem man die Lärmbeschränkungen nicht eingehalten bekommt und gibt eine Mängelkarte, aber immer noch günstiger, als ein dreistelliger Betrag.

Wenn ich mal einen originalen Yoshi-Eater günstig finde, lege ich mir den mal beiseite.
 
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Neuregelung Auspuffanlage EU
Besser als zuvor

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
http://www.janschweers.de/

Bis vor kurzem stand jedem von uns noch die Angst auf die Stirn geschrieben, wenn bei einer Verkehrskontrolle die Auspufftüte untersucht wurde. Auch wenn man ein reines Gewissen hatte und am Auspuff nichts verändert war, bestand immer das Risiko, dass unseren Ordnungshütern die Lautstärke der Tüten nicht gefiel und es Ärger gab.
Es drohte eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und je nach Lautstärke des Auspuffes sogar eine vorübergehende Stilllegung und Beschlagnahmung des Bikes bis zur Behebung des Mangels. Wenn einem das Ganze fern von zu Hause passierte, musste man einen Rücktransport des Motorrades mit dem Anhänger organisieren. Dazu kamen dann auch noch eine Geldbuße von mindestens 50 Euro, 1 Punkt und eine Vorführung beim TÜV nach der Behebung des Mangels. Unser Bußgeldkatalog sah diese Bestrafung in Nr.175 vor. Letztendlich ein riesiger Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Verstoß stand. Denn eine Beschlagnahmung eines zu lauten Motorrades ist wohl kaum geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist nur bei einem Bankraub, einer Entführung oder einer Straftat im Straßenverkehr geeignet.
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen , die die einzelnen Rechtssysteme in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt.
Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt 3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist.



http://www.janschweers.de/
 
Ralph

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Ich finde auf dem Link von dir nicht ganz so schnell den Beitrag zu dieser Problematik. ABer ich vermute mal, das der von Dir kopierte Beitrag rund 2 Jahre alt ist.
 
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StVZO

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm + http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19
Rechtsstand 01.11.2012 (aktuell)


Strafe für den Halter 135€ +3P
 
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Ralph

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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.11.2012. Letzte Änderung durch: Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19. Oktober 2012 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 50 S. 2232, ausgegeben zu Bonn am 25. Oktober 2012).

Mal ganz vollständig wegen der Veröffentlichung. Mit anderen Worten, das von R-Typ ist die derzeitig aktuelle Fassung.
 
Thema:

ohne db killer 2013

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