GUTE AUSSICHTEN -*
Entwurf sieht Besitzstandswahrung vor
Am 8. Juli wird der Bundesrat über die "Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" beschließen. Wie bereits angekündigt wurde, muss die Bundesrepublik vor dem Hintergrund einer Klage der Europäischen Kommission deren Richtlinien zur Führerscheinklasse A2 auch in nationales Recht umsetzen.
Bislang war es entgegen anderer EU-Staaten in der BRD möglich gewesen auch Motorräder zu drosseln, welche einer höhere Ausgangsleistung als 96 PS (70kw) hatten. Dies wird künftig nicht mehr gestattet sein.
Eine gute Nachricht gibt es für bestehende Fahrerlaubnisinhaber, die beispielsweise bislang mit einer Yamaha R6 oder ähnlichem unterwegs waren. Der Entwurf sieht eine sogenannte "Besitzstandswahrung" vor -
20. § 76 wird wie folgt geändert:
c) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:
„6a § 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des ... [Einsetzen: Tag vor dem Tag des Inkrafttretens des Artikels 1 dieser Änderungsverordnung] erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.“