Fakt ist ja, dass nach §10 Satz 1 eBay-AGB folgendes festgesetzt ist:
Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.
Hier kommt nun die "gradlinige" Durchfuehrung der Kaeufer incl. des Hinweises auf die zu besuchende Schule der eigenen Tochter ins Spiel. Durch diese Massnahmen fuehlen sich geschaetzte 90% der Verkaeufer derart unter Druck gesetzt, dass der Artikel trotz nicht zustande gekommenem Kaufvertrag abgegeben wird.
Der Kracher ist aber folgender, fiel uns Gestern schon auf:
Seht euch das o.g. Zitat an. Unverfaelscht habe ich es gerade aus den eBay-AGBs kopiert.
Wenn nun KEIN Kaufvertrag zustande kommt, wie kann es dann sein, dass das automatisierte Verfahren von eBay dem Kaeufer die Daten des Verkaeufers uebermittelt? Nur deswegen haben die (in diesem Fall) rabiaten Kaeufer ueberhaupt die Moeglichkeit, den Verkaeufer unter Druck zu setzen bzw so unmenschlich durchzugreifen.
Hier sollte der Verkaeufer, der ganz klar das Opfer der Straftat darstellt, alle erforderlichen Register ziehen und eBay Deutschland bis auf das letzte Hoeschen ausziehen und auf Schmerzensgeld verklagen. Ausserdem noch eine Klage wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz hinzureichen.
Und wenn das nicht reicht, kann der Arbeitgeber des Verkaeufers noch hergehen und eBay auf Schadensersatz verklagen. Denn immerhin ist nur(!) wegen der fahrlaessigen Handlung durch eBay diese Straftat zustande gekommen. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Verletzungen die er durch den Kaeufer davongetragen hat arbeitsunfaehig geworden.
Bei dem jetzigen Stand beruhen lassen ist nicht die Loesung des Problems. Wenn diese Massnahme ebenso publik gemacht wird wie der Vorfall selbst, wird eBay sicherlich endlich entsprechende massnahmen ergreifen und die Herausgabe der Daten vermeiden. Dies ist sicher auch keine Loesung und mir ist auch klar, wie ich dennoch an die Daten des Verkaeufers komme um ihn derart "fertig" zu machen, aber trotz dessen erschwert es die Sache sehr erheblich!
Venom: Auch wir haben sehr grossen Respekt vor Dir! Sehr mutig, sich denen in den Weg zu stellen, ob nun geistesgegenwaertig oder ganz bewusst ist hier hinlaenglich.
Klar, Dein Hund hat ein Leckerchen verdient! Er hat einen grossen Beschuetzerinstinkt (bewiesen). Dein Freund allerdings ist nach meinem Ermessen ebenso zu Ehren, wenn nicht noch mehr! Nicht zuletzt sollte auch ER darueber nachdenken, nach unserem Einfall wie o.g. vorzugehen. Verklagen wegen Koerperverletzung.
Beste Gruesse von mir und meiner Freundin.
Btw.: Wir sind durch das ventoforum.de auf den Bericht aufmerksam geworden.
Alles Gute weiterhin, allen einen guten Rutsch in ein weiteres Jahr und jedem von euch ein wunderschoenes Leben wuenscht
Das Phantom